OFD Saarbrücken - Verfügung vom 03.08.2000
S 7427 f - 3 - St 241

OFD Saarbrücken - Verfügung vom 03.08.2000 (S 7427 f - 3 - St 241) - DRsp Nr. 2008/82294

OFD Saarbrücken, Verfügung vom 03.08.2000 - Aktenzeichen S 7427 f - 3 - St 241

DRsp Nr. 2008/82294

UStG, Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen Steuer und Zoll auf dem Gebiet der Umsatzsteuer, Insbesondere zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs

Die OFD Koblenz- Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung Neustadt- hat die Hauptzollämter angewiesen. Erkenntnisse über das Vorliegen von Scheinunternehmen und Karussellgeschäften, die im Rahmen der Bearbeitung von Einzelauskunftsersuchen anderer EU- Mitgliedstaaten nach Art. 5 Stufe III der Verordnung EWG/218/92 (ZusammenarbeitsVO) gewonnen werden, den zuständigen Finanzämtern mitzuteilen. Arbeitsgrundlage der Hauptzollämter sind die Bearbeitungshinweise, die den Finanzämtern mit Verfügung S 7420 - 190 - St 24 1 vom 2.8.2000 bekanntgegeben wurden.

Erster Ansprechpartner der Hauptzollämter ist die Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Saarbrücken- Mainzer Straße.