Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 15.11.2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Rechtswirksamkeit einer aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochenen Kündigung.
Der 1971 geborene Kläger ist seit dem 01. März 2000 bei der Insolvenzschuldnerin zu einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt 3.580,00 € beschäftigt.
1. 2. 3.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|