Mit Urteil vom 14.09.2023 (Az. VI R 27/21) hat der BFH konkretisiert, welche Anforderungen an eine erste Tätigkeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 4 Satz 1-3 EStG zu stellen sind und wann eine (stillschweigende) Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers angenommen werden kann.
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