Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.01.2015 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 76.719,55 € für die Zeit vom 21.09.2013 bis zum 11.03.2015 und aus weiteren 31.829,92 € für die Zeit vom 01.05.2014 bis zum 11.03.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|