Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 14.04.2015 - Az.:
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert :
Erste Instanz: | 54.614,65 € |
Berufungsverfahren: | 39.883,81 € |
I.
1.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|