Bei der Anschaffung eines Wirtschaftsguts in fremder Währung sind die Anschaffungskosten stets in Euro umzurechnen. Spätere Währungskursschwankungen wirken sich nicht auf die Anschaffungskosten, sondern nur auf eine etwaige Verbindlichkeit aus. Die Anschaffungskosten sind nach dem Währungskurs zum Zeitpunkt der Lieferung zu bewerten. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie den Anschaffungsvorgang richtig buchen und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Der bilanzierende Gewerbetreibende A bestellt am 05.09.2022 eine Maschine für 120.000 Norwegische Kronen (NOK). Die Maschine wird am 01.10.2022 geliefert. A hat die Einfuhrumsatzsteuer i.H.v. 22.800 € als Vorsteuer geltend gemacht. Die Rechnung zahlt er erst am 05.01.2023.
Wie hat die Zugangsbewertung bzgl. der Maschine zu erfolgen?
Die Maschine ist nach §
Die Einfuhrumsatzsteuer gehört nicht zu den Anschaffungskosten (§ 9b Abs. 1
Bei einer Anschaffung in Fremdwährung belaufen sich die Anschaffungskosten auf den Kurs am Tag der Lieferung (vgl. § 9a EStDV, H 6.2 „Ausländische Währung“ EStH), also auf 91.200 €.
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