Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 04.09.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger streitet mit der Beklagten 1) über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung und über einen Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs. In der Berufungsinstanz streitet der Kläger zudem mit der Beklagten zu 2) darüber, ob das Arbeitsverhältnis, das zwischen ihm und der Beklagten zu 1) begründet wurde, nunmehr zu gleichen Bedingungen mit der Beklagten zu 2) fortbesteht.
1. 2. 1. 2. 3.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|