LAG Thüringen - Urteil vom 14.12.2023
5 Sa 170/22
Normen:
BGB § 133;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 04.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 954/21

Zahlung einer Abfindung aus vertraglicher Vereinbarung

LAG Thüringen, Urteil vom 14.12.2023 - Aktenzeichen 5 Sa 170/22

DRsp Nr. 2024/1155

Zahlung einer Abfindung aus vertraglicher Vereinbarung

Aus der Formulierung "für den Verlust des Arbeitsplatzes" folgt nicht, dass die Abfindung nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu beanspruchen ist. Diesen Worten ist nicht automatisch immanent, dass das Arbeitsverhältnis nicht freiwillig beendet wurde. Verlust ist hier als Wegfall des Arbeitsplatzes zu verstehen. Dies ist auch bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers der Fall.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 04.02.2022, Az. 7 Ca 954/21, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Abfindung aus vertraglicher Vereinbarung.

Der Kläger war bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin vom 09.12.1991 bis zum 30.04.2021 beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete auf Grund einer Eigenkündigung des Klägers vom 25.09.2020 zum 30.04.2021. Seit 01.05.2021 bezieht der Kläger eine Altersrente.