Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. Juli 2010 10 K 1442/07 aufgehoben.
Der Feststellungsbescheid 2003 vom 9. Dezember 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. März 2007 wird dahin geändert, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 23.440 € festgestellt werden.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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