Die Klägerin und Revisionsklägerin (im Folgenden: Klägerin oder KG) ist eine KG, an der als Komplementärin die W-GmbH (im Folgenden auch: Komplementär-GmbH) und als Kommanditisten die C-GmbH und der Beigeladene (im Folgenden auch: W) beteiligt sind. Die Haftsumme der Kommanditisten beträgt jeweils 400 000 DM.
An der W-GmbH, der die Vertretung und Geschäftsführung der Klägerin obliegt, waren zunächst W und die C-GmbH zu jeweils 50 v.H. beteiligt. W ist der alleinige Geschäftsführer der W-GmbH, die nicht am Kapital der Klägerin beteiligt ist.
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