Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10. April 2014
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine grundbesitzende KG. Gesellschafter der Klägerin waren zunächst Y als Kommanditist mit einer Einlage von 1.000.000 DM und die vermögensmäßig nicht beteiligte X-GmbH als Komplementärin.
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