BFH vom 15.05.1996
X R 99/92

Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten

BFH, vom 15.05.1996 - Aktenzeichen X R 99/92

DRsp Nr. 1997/8218

Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten

1. Mietet ein Unternehmer ein Gebäude zur betrieblichen Nutzung von seinem Ehegatten, sind die von ihm selbst getragenen Gebäudeaufwendungen (Schuldzinsen, Reparatur-, laufende Gebäudeaufwendungen) auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Ehegatten-Mietvertrag steuerlich nicht anzuerkennen ist. 2. Gemäß § 160 AO nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigende Aufwendungen bleiben bei Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht auch außer Betracht, wenn sie unstreitig angefallen sind.

Für die Praxis: