Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten
BFH, vom 15.05.1996 - Aktenzeichen X R 99/92
DRsp Nr. 1997/8218
Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten
1. Mietet ein Unternehmer ein Gebäude zur betrieblichen Nutzung von seinem Ehegatten, sind die von ihm selbst getragenen Gebäudeaufwendungen (Schuldzinsen, Reparatur-, laufende Gebäudeaufwendungen) auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Ehegatten-Mietvertrag steuerlich nicht anzuerkennen ist.2. Gemäß § 160AO nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigende Aufwendungen bleiben bei Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht auch außer Betracht, wenn sie unstreitig angefallen sind.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" abrufen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.