BFH - Urteil vom 02.04.1997 (X R 6/95) - DRsp Nr. 1997/6358
BFH, Urteil vom 02.04.1997 - Aktenzeichen X R 6/95
DRsp Nr. 1997/6358
»"Gewinne aus Anteilen" i.S. des § 9 Nr. 2 a GewStG sind sowohl die während der Liquidation der Kapitalgesellschaft erzielten Gewinne als auch die Liquidationsrate, mit der das nach Abschluß der Liquidation verbliebene Reinvermögen an die Anteilseigner ausgekehrt wird, soweit nicht Eigenkapital i.S. des § 30 Abs. 2 Nr. 4KStG (EK 04) als verwendet gilt.«