I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, an der in den Jahren 1985 und 1986 A mit 51 v.H. und B mit 49 v.H. beteiligt waren. A war auch zum Geschäftsführer der Klägerin bestellt. B war bei dieser angestellt. Es bestanden schriftliche Verträge, in denen das Monatsgehalt von A und B auf 6000 DM bzw. 4500 DM festgesetzt war.
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