1.1 Echte Neugründung

...

1.1.2.5 Bilanzielle Besonderheiten bei der Sachgründung

1.49

Offene Sacheinlagen werden im Rahmen eines Tauschs gegen neue Gesellschaftsanteile erbracht. Die Erbringung von Sacheinlagen erfolgt in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht nach den Zeitwerten, so dass in der Handelsbilanz die Wirtschaftsgüter nach objektiven Kriterien zu bemessen sind. Damit ist das Anlagevermögen mit den Wiederbeschaffungswerten und das Umlaufvermögen mit den Einzelveräußerungswerten zu aktivieren.23)

1.50

Es kommt insbesondere bei der Einbringung von Unternehmen(steilen) vor, dass der Wert der eingebrachten Sache über dem Betrag des geschuldeten Einlagebetrags liegt. Wird ein solches Aufgeld (Agio) geleistet, so ist der Zeitwert der eingebrachten Sache zu aktivieren. Auf der Passivseite ist das nominelle Stammkapital auszuweisen. Darüber hinaus ist in Höhe des Aufgeldes erfolgsneutral eine Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB zu bilden (Buchungssatz: Bank an Kapitalrücklagenkonto).24)

1.51

Im Gesellschaftsvertrag kann geregelt werden, dass die GmbH dem Gesellschafter den "überzahlten" Betrag erstattet. In diesem Fall ändert sich nichts an der Aktivierung des Wirtschaftsguts, lediglich auf der Passivseite ist eine entsprechende Verbindlichkeit der Gesellschaft auszuweisen.

1.52

Fortsetzung Beispiel Rdnr. 1.40

A überlegt sich, als Sacheinlage das Grundstück (Verkehrswert 400.000 €) einzubringen. Das Stammkapital soll aber nur 300.000 € betragen. Es wird im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass dem A die Differenz i.H.v. 100.000 € erstattet wird. Nach Einbringung des Grundstücks stellt sich die Handelsbilanz wie folgt dar:

Grundstück

400.000 €

Gezeichnetes Kapital

300.000 €

Verbindlichkeiten

100.000 €

1.53

Hinweis

Sind mehrere Personen an der Gründung beteiligt und erbringen die Gesellschafter teilweise Bareinlagen, so ist zu beachten, dass es nicht zulässig ist, die "Verbindlichkeiten" der GmbH aus der Erbringung der Sacheinlage mit den Beträgen der Bargründung zu begleichen.