An der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer OHG, waren im Streitjahr zwei Gesellschafter beteiligt. Eine der Gesellschafterinnen war Frau K., die aufgrund einer Vereinbarung allein in die Gesellschafterstellung ihres verstorbenen Ehemannes nachgerückt war. Ihre beiden Kinder hatten auf eine unmittelbare Beteiligung an der Klägerin verzichtet und erhielten zum Ausgleich Unterbeteiligungen in Höhe von jeweils 25 v.H. am Gesellschaftsanteil ihrer Mutter. Die Unterbeteiligungen erstreckten sich auf das anteilige Vermögen der Hauptgesellschaft einschließlich der stillen Reserven und eines anteiligen Firmenwertes.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|