FG Münster - Urteil vom 18.08.1993
9 K 4472/90 K, G
Fundstellen:
GmbHR 1994, 338

FG Münster - Urteil vom 18.08.1993 (9 K 4472/90 K, G) - DRsp Nr. 1998/4198

FG Münster, Urteil vom 18.08.1993 - Aktenzeichen 9 K 4472/90 K, G

DRsp Nr. 1998/4198

1. Ob eine Vermögensminderung der Gesellschaft zugunsten eines Gesellschafters auf dem Gesellschaftsverhältnis beruht, ist auch nach einem Fremdvergleich zu ermitteln. 2. Häufig wechselnde Vereinbarungen zwischen einer GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers über eine entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit führen dazu, daß Gehaltszahlungen insgesamt nicht durch einen Leistungsaustausch, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind.

Gründe:

Streitig ist, ob Gehaltszahlungen einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer deshalb als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu behandeln sind, weil der Geschäftsführer zeitweise auf eine Gehaltszahlung verzichtete.