Streitig ist, ob Gehaltszahlungen einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer deshalb als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu behandeln sind, weil der Geschäftsführer zeitweise auf eine Gehaltszahlung verzichtete.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|