Haftung des Vorstands einer Genossenschaftsbank wegen Vergabe eines Darlehens ohne bankübliche Sicherheiten; Rechtswirkungen der Entlastung
BGH, Urteil vom 21.03.2005 - Aktenzeichen II ZR 54/03
DRsp Nr. 2005/6666
Haftung des Vorstands einer Genossenschaftsbank wegen Vergabe eines Darlehens ohne bankübliche Sicherheiten; Rechtswirkungen der Entlastung
»a) Zur Haftung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaftsbank für die Folgen einer Kreditgewährung ohne bankübliche Sicherheiten.b) Die Entlastung des Vorstandes einer Genossenschaft (§ 48 Abs. 1 Satz 2 GenG) enthält keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche, welche die Generalversammlung aufgrund der ihr erteilten Informationen nicht zu überblicken vermag.«