Körperschaftsteuer; Gehaltsverzicht durch GmbH-Geschäftsführer
BFH, vom 30.03.1994 - Aktenzeichen I B 185/93
DRsp Nr. 1997/8568
Körperschaftsteuer; Gehaltsverzicht durch GmbH-Geschäftsführer
Einem zwischen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und der GmbH seit vielen Jahren eindeutig und klar geschlossenen Arbeitsvertrag, der tatsächlich durchgeführt und jahrelang von der Finanzverwaltung - auch bezogen auf Gehaltsaussetzungen - anerkannt wurde, ist die Anerkennung zu versagen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer wegen wirtschaftlicher Schwäche der GmbH in ihrem Interesse für eine bestimmte Zeit auf die Gehaltsansprüche verzichtet.
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