FG Köln, vom 10.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 3049/15
Notwendige Beiladung des Erwerbers eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft zum Klageverfahren der Gesellschaft gegen einen Feststellungsbescheid zur AfA-BerechtigungErmittlung der AfA-Berechtigung eines Erwerbers nach entgeltlichem AnteilserwerbAnteiliger Miterwerb von bebauten Grundstücken eines Gesamthandsvermögens
BFH, Urteil vom 03.05.2022 - Aktenzeichen IX R 22/19
DRsp Nr. 2022/13564
Notwendige Beiladung des Erwerbers eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft zum Klageverfahren der Gesellschaft gegen einen Feststellungsbescheid zur AfA-BerechtigungErmittlung der AfA-Berechtigung eines Erwerbers nach entgeltlichem AnteilserwerbAnteiliger Miterwerb von bebauten Grundstücken eines Gesamthandsvermögens
1. Ist nach dem entgeltlichen Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft streitig, in welcher Höhe dem Erwerber auf die (anteilig miterworbenen) abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens AfA zusteht und in welchem Umfang der auf der Gesellschaftsebene ermittelte und ihm zugerechnete Ergebnisanteil deshalb korrigiert werden muss, ist der Erwerber zum Klageverfahren der Gesellschaft gegen den Feststellungsbescheid notwendig beizuladen. 2. Hat der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er AfA auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens nur nach Maßgabe seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs beanspruchen.
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