FNA : 4120-7
Fassung vom 15.08.1969
Inkrafttreten der Fassung: 21.08.1969
Zuletzt geändert durch:CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 11.04.2017 (BGBl. I S. 802)
Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt Rechnungslegung von Unternehmen § 1 Zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen § 2 Beginn und Dauer der Pflicht zur Rechnungslegung § 3 Geltungsbereich § 4 Gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat, Feststellung, Gericht § 5 Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht § 6 Prüfung durch die Abschlußprüfer § 7 Prüfung durch den Aufsichtsrat § 8 Feststellung des Jahresabschlusses § 9 Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfung durch den Betreiber des Bundesanzeigers § 10 Nichtigkeit des Jahresabschlusses Zweiter Abschnitt Rechnungslegung von Konzernen § 11 Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen § 12 Beginn und Dauer der Pflicht zur Konzernrechnungslegung § 13 Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht § 14 Prüfung des Konzernabschlusses § 15 Offenlegung des Konzernabschlusses Dritter Abschnitt Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften § 17 Unrichtige Darstellung § 18 Verletzung der Berichtspflicht § 19 Verletzung der Geheimhaltungspflicht § 19 a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen § 20 Bußgeldvorschriften § 21 Festsetzung von Ordnungsgeld
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