FG Hessen - Urteil vom 20.11.2014
4 K 208/13
Normen:
KStG § 27 Abs. 1 S. 3; KStG § 27 Abs. 3; KStG § 27 Abs. 5 S. 4; KStG § 27 Abs. 5 S. 5; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; AO § 357 Abs. 1; AO § 110;

Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei mehreren Ausschüttungen innerhalb eines Wirtschaftsjahres

FG Hessen, Urteil vom 20.11.2014 - Aktenzeichen 4 K 208/13

DRsp Nr. 2015/2813

Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei mehreren Ausschüttungen innerhalb eines Wirtschaftsjahres

Bei mehreren innerhalb eines Wirtschaftsjahres erfolgten Ausschüttungen hat eine Sammelbetrachtung sämtlicher Ausschüttungen eines Wirtschaftsjahres zu erfolgen. Die sich daraus ergebende Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ist nach den gleichen Verhältnissen auf sämtliche Ausschüttungen des Wirtschaftsjahres zu verteilen. Die Bescheinigung im Sinne des § 20 Abs. 3 KStG kann wegen der Sammelbetrachtung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres in zutreffender Höhe ausgestellt werden. Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des §§ 20 Abs. 5 S. 4 KStG ist die insoweit zu Unrecht nicht einbehaltene und angemeldete Kapitalertragssteuer unabhängig von dem Vorliegen eines Verschuldens durch Haftungsbescheid festzusetzen. Ein Ermessen der Behörde besteht insoweit nicht.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Revision wird zu gelassen.

Normenkette:

KStG § 27 Abs. 1 S. 3; KStG § 27 Abs. 3; KStG § 27 Abs. 5 S. 4; KStG § 27 Abs. 5 S. 5; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; AO § 357 Abs. 1; AO § 110;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Haftung der Klägerin für Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit dem Streit der Beteiligten über die Höhe der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos für eine am 27.10.2009 erfolgte Ausschüttung.