Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.01.2017 - 9 K 3180/14 K,F aufgehoben.
Die angefochtenen Bescheide werden dahingehend geändert, dass a) Zuschreibungen auf Anteile an dem Investmentfonds PKM 1 im Jahr 2005 über die bereits in erster Instanz zuerkannten ... € hinaus um einen weiteren Betrag in Höhe von ... € sowie b) Zuschreibungen auf Anteile an dem Investmentfonds PKM 2 im Jahr 2005 in Höhe von ... € nach § 8b Abs. 8 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu 95 % als steuerfrei behandelt werden.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Klageverfahrens hat die Klägerin zu 28 % und der Beklagte zu 72 %, die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu 5 % und der Beklagte zu 95 % zu tragen.
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