Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 4. Oktober 2016 im Strafausspruch aufgehoben.
2.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.Die weitergehende Revision wird verworfen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der Angeklagte rügt die Verletzung materiellen Rechts. Er beanstandet insbesondere, dass die Voraussetzungen des Beihilfevorsatzes bei sogenannten „berufstypischen“ Handlungen nicht gegeben seien und das Landgericht die Höhe des Steuerschadens im Urteil nicht nachvollziehbar dargestellt habe. Das Rechtsmittel des Angeklagten erzielt den aus dem Tenor ersichtlichen Erfolg. Im Übrigen ist es unbegründet.
I.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|