Sicherungszweck der Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen
BGH, Urteil vom 15.02.1996 - Aktenzeichen IX ZR 245/94
DRsp Nr. 1996/19089
Sicherungszweck der Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen
»1. a) Der Sicherungszweck der Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen umfaßt das Kapitalersatzrisiko regelmäßig jedenfalls dann, wenn der Bürge bei Übernahme der Bürgschaft weiß, daß der Darlehensgeber Gesellschafter einer GmbH ist und diese sich in einer finanziellen Krise befindet. b) Der Eigenkapitalersatzcharakter eines Darlehens steht dem Zinslauf auch während einer Rückzahlungssperre nicht entgegen. 2. Zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaften von Gesellschaftergeschäftsführern einer GmbH für eigenkapitalersetzende Darlehen des ausscheidenden Mehrheitsgesellschafters.«