EStG § 8 Abs. 2 S. 1 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 722
GmbHR 2006, 387
vGA - Erfassung einer vGA mit dem Bruttobetrag; vGA - Zuwendung an nahe stehende Personen
BFH, Urteil vom 06.12.2005 - Aktenzeichen VIII R 70/04
DRsp Nr. 2006/3076
vGA - Erfassung einer vGA mit dem Bruttobetrag; vGA - Zuwendung an nahe stehende Personen
1. Zum Begriff der vGA i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG.2. Eine vGA kann auch ohne tatsächlichen Zufluss beim Gesellschafter anzunehmen sein, wenn der Vorteil dem Gesellschafter mittelbar in der Weise zugewendet wird, dass eine ihm nahe stehende Person aus der Vermögensverlagerung nutzen zieht. Das "Nahestehen" kann familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch tatsächlicher Art sein.
Normenkette:
EStG § 8 Abs. 2 S. 1 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Gründe:
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