I. An der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --einer GmbH, die technische Geräte vertreibt und die erforderlichen Serviceleistungen für die Geräte erbringt-- waren in den Jahren 1995 und 1996 (Streitjahre) zwei Personen (E und B) je zur Hälfte beteiligt. Beide waren auch die alleinigen Geschäftsführer der Klägerin. Sie wurden für die Klägerin nicht nur geschäftsleitend tätig, sondern erbrachten persönlich auch Serviceleistungen bei den Kunden der Klägerin.
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