I. Die Beteiligten streiten über die steuerlichen Folgen einer Tantiemevereinbarung.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, wurde 1982 von L und zwei weiteren Gesellschaftern gegründet. Nachdem die Mitgesellschafter aus der Klägerin ausgeschieden waren, war L seit 1986 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Klägerin. Nach einem Anstellungsvertrag aus dem Jahr 1986 hatte er Anspruch auf ein Festgehalt sowie auf die Übernahme von Versicherungsbeiträgen durch die Klägerin und die Benutzung eines betrieblichen Fahrzeugs.
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