Die Revision der Klägerinnen gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24.11.2020 - 6 K 3291/19 F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Klägerinnen zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob in den Jahren 2014 bis 2016 (Streitjahre) zwischen den Klägerinnen eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft bestand.
Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1. (Klägerin zu 1.), eine GmbH, war in den Streitjahren zu 79,8 % an der Klägerin und Revisionsklägerin zu 2. (Klägerin zu 2.), ebenfalls eine GmbH, beteiligt. Die übrigen Anteile hielten zu 10,2 % C und zu 10 % D. Der Gesellschaftsvertrag der Klägerin zu 2. enthielt unter anderem folgende Regelungen:
"§ 7 Einschränkung der Geschäftsführung
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