Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 19.09.2019 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist, ob der Bescheid über die Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos gemäß § 27 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (KStG) von einem Gesellschafter angefochten werden kann.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Aktiengesellschaft dänischen Rechts, war im Jahr 2007 (Streitjahr) —und ist auch heute noch— Gesellschafterin der Beigeladenen, einer GmbH mit Sitz im Inland.
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