3.1 Der Status des GmbH-Geschäftsführers

Autoren: Mirbach/Wiesmann

3.1 Der dienst- bzw. arbeitsrechtliche Status des GmbH-Geschäftsführers

3.1

Der GmbH-Geschäftsführer ist das gesetzlich bestimmte Vertretungsorgan der Gesellschaft (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Mit dem zugrundeliegenden gesellschaftsrechtlichen Bestellungsakt entsteht das sogenannte gesellschaftsrechtliche Organverhältnis, aufgrund dessen der Geschäftsführer handelndes Organ der Gesellschaft wird und dessen inhaltliche Ausgestaltung nach Maßgabe von Satzung bzw. Gesetz erfolgt.

3.2

Das Organverhältnis entsteht mit Bestellung der betreffenden Person als Geschäftsführer durch Beschluss der Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 5 GmbHG und dessen Annahme. Dieser Akt entfaltet eine konstitutive Wirkung für den Status als Geschäftsführer, so dass der anschließenden Eintragung des Geschäftsführers im Handelsregister lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt.1) Mit Begründung der organschaftlichen Rechtsstellung werden somit zugleich die organschaftlichen Pflichten und - die flankierenden - organschaftlichen Haftungsnormen in Kraft gesetzt.

3.3