Unternehmensgegenstand der 1992 gegründeten Klägerin war der Vertrieb der von der A.-Bau GmbH, einem verbundenen Unternehmen, erzeugten Produkte, ... und die Vermietung von ... jeglicher Art. 1994 erwarb Dr. A... (im Folgenden: Gesellschafter) sämtliche Anteile an der Klägerin für 1,- DM. Im Jahr 1995 stellte die Klägerin ihren Geschäftsbetrieb ein und erzielte seitdem keine Umsätze mehr, ohne sich allerdings in Liquidation zu befinden.
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