1.2.1 Gewerbliche Infektion – Umqualifizierung der Einkünfte
1.56
§ 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG bestimmt, dass jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer unterliegt. Nach Satz 2 der Vorschrift ist ein Gewerbebetrieb ein gewerbliches Unternehmen i.S.d. EStG. Diese Regelung greift § 15 Abs. 3 Nr. 1 erste Alternative EStG auf. Danach gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt. Eine andere Personengesellschaft in diesem Sinne ist auch eine GbR,1)BFH, Urt. v. 29.11.2012 – IV R 37/10, BFH/NV 2013, 910 m.w.N. eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und eine atypisch stille Gesellschaft.
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