Autor: Bolk |
Die Gründung einer Personengesellschaft kann im Wege der Bargründung oder der Sachgründung erfolgen. Ist Gegenstand der Sachgründung (Sacheinlage) ein ganzer Betrieb, ein Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, regelt § 24 UmwStG die Folgen für die Bilanzierung und Besteuerung, wenn die Gegenleistung für den Betrieb (Aktiva – Schuldposten) in der Gewährung von Gesellschaftsrechten besteht.1)
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|