Autor: Bolk |
Die Gründung einer Personengesellschaft kann im Wege der Bargründung oder der Sachgründung erfolgen. Ist Gegenstand der Sachgründung (Sacheinlage) ein ganzer Betrieb, ein Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, regelt § 24 UmwStG 1) die Folgen für die Bilanzierung und Besteuerung, wenn die Gegenleistung für den Betrieb (Aktiva - Schuldposten) in der Gewährung von Gesellschaftsrechten besteht.2)
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