BFH - Urteil vom 30.03.2017
IV R 13/14
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2;
Fundstellen:
BFHE 257, 315
FR 2019, 40
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 16.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 326/13

Abzugsfähigkeit der Übernahme der pauschalen Einkommensteuer für ein Geschenk

BFH, Urteil vom 30.03.2017 - Aktenzeichen IV R 13/14

DRsp Nr. 2017/7098

Abzugsfähigkeit der Übernahme der pauschalen Einkommensteuer für ein Geschenk

Die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer nach § 37b EStG für ein Geschenk unterliegt als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, soweit bereits der Wert des Geschenks selbst oder zusammen mit der übernommenen pauschalen Einkommensteuer den Betrag von 35 € übersteigt.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Januar 2014 10 K 326/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Planung, Organisation und Durchführung von künstlerischen Veranstaltungen aller Art, insbesondere von Konzerten. Ihre gewerblichen Einkünfte erzielt sie im Wesentlichen aus dem Verkauf von Eintrittskarten, die über Vorverkaufsstellen vertrieben werden.