I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin ihres zwischenzeitlich verstorbenen Ehemanns. Streitig ist der Wert der zu berücksichtigenden privaten Kraftfahrzeugnutzung im Rahmen des Gewinns aus selbständiger Arbeit des im Streitjahr als Innenarchitekt tätigen Ehemanns.
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