BFH - Urteil vom 25.07.1991 (XI R 36/89) - DRsp Nr. 1996/11180
BFH, Urteil vom 25.07.1991 - Aktenzeichen XI R 36/89
DRsp Nr. 1996/11180
»Schlußvorschriften in § 52EStG über die erstmalige Anwendung neuer Bestimmungen gelten auch dann weiter, wenn sie in späteren Gesetzesfassungen nicht mehr enthalten sind.«