BFH - Urteil vom 23.03.2023
IV R 2/20
Normen:
EStG § 7 Abs. 1 S. 5; UmwStG 2006 § 24; EStG 2010;
Fundstellen:
BB 2023, 1392
BFH/NV 2023, 895
DB 2023, 1383
DStR 2023, 1192
DStRE 2023, 756
FR 2023, 743
GmbHR 2023, 1050
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 17.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 67/15

Durchführung der AfA für ein gegen erstmalige Einräumung einer Mitunternehmerstellung in eine gewerbliche Personengesellschaft eingebrachtes Grundstück mit Aufstehen der Windkraftanlage

BFH, Urteil vom 23.03.2023 - Aktenzeichen IV R 2/20

DRsp Nr. 2023/6896

Durchführung der AfA für ein gegen erstmalige Einräumung einer Mitunternehmerstellung in eine gewerbliche Personengesellschaft eingebrachtes Grundstück mit Aufstehen der Windkraftanlage

1. Die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft gegen erstmalige Einräumung einer Mitunternehmerstellung ist auch dann ein vollentgeltliches Geschäft (Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten), wenn der Wert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I (Festkapitalkonto), sondern auch einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto gutgeschrieben wird (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Dieser Vorgang ist nicht in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten; § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist insgesamt nicht anwendbar (Bestätigung der Rechtsprechung).

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17.10.2019 – 7 K 67/15 aufgehoben.

Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 1 S. 5; UmwStG 2006 § 24; EStG 2010;

Gründe

I.