FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.06.2023
2 K 1826/20
Normen:
EStG § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2;
Fundstellen:
BB 2023, 2289

Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen (SoBV)

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.06.2023 - Aktenzeichen 2 K 1826/20

DRsp Nr. 2023/9314

Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen (SoBV)

Überträgt ein Gesellschafter ein in seinem Sonderbetriebsvermögen gehaltenes Wirtschaftsgut in das Gesamtshandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der er ebenfalls beteiligt ist, zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Entgelt (teilentgeltlich), so ist eine Aufteilung des Vorgangs in voll entgeltliches und ein voll unentgeltliches Geschäft vorzunehmen und der vorhandene Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts anteilig beiden Geschäften zuzuordnen (strenge Trennungstheorie). Werden mehrere Wirtschaftsgüter übertragen, ist der Veräußerungsgewinn jeweils getrennt zu ermitteln.

Tenor

I.

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15a EStG vom 11.08.2020 sowie der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag vom 11.08.2020 werden dahingehend geändert, dass der Gewinn um 2.994,89 € vermindert wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2;

Tatbestand

Streitig ist die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen (SoBV) nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 ().