Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 09.07.2020 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist, ob Verluste der Kommanditisten aus stillen Beteiligungen an einer GmbH & Co. KG bzw. aus Gesellschafterdarlehen im Fall der Liquidation der Gesellschaft im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) Berücksichtigung finden können.
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