ASiG
Stand: 20.04.2013
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl. I S. 868

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Inhaltsverzeichnis

ASiG ( Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit )

FNA : 805-2

Fassung vom 12.12.1973

Inkrafttreten der Fassung: 01.05.1976

Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20.04.2013 (BGBl. I S. 868)

Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt § 1 Grundsatz Zweiter Abschnitt Betriebsärzte § 2 Bestellung von Betriebsärzten § 3 Aufgaben der Betriebsärzte § 4 Anforderungen an Betriebsärzte Dritter Abschnitt Fachkräfte für Arbeitssicherheit § 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit § 7 Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften § 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde § 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat § 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit § 11 Arbeitsschutzausschuß § 12 Behördliche Anordnungen § 13 Auskunfts- und Besichtigungsrechte § 14 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen § 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften § 16 Öffentliche Verwaltung § 17 Nichtanwendung des Gesetzes § 18 Ausnahmen § 19 Überbetriebliche Dienste § 20 Ordnungswidrigkeiten § 21 (Änderungsvorschriften) § 22 (gegenstandslos)