Erstattungsüberhänge Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 4 b Satz 3 EStG erhöht nicht den Gesamtbetrag der Einkünfte (>BFH vom 12. 3. 2019 - BStBl II S. 658). Keine Einnahmen oder Einkünfte Bei den folgenden Leistungen handelt es sich nicht um Einnahmen oder Einkünfte: - Arbeitnehmer-Sparzulagen (§
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