Sondervergütungen für Gesellschafterdarlehen Sondervergütungen eines Mitunternehmers für die Hingabe von Darlehen i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen auch dann nicht der anteiligen Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 40 EStG, wenn sie ihrerseits aus nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise steuerbefreiten Einnahmen beglichen wurden (>BFH vom 6. 2. 2020 - BStBl II S. 448). Wertaufholungen Wertaufholungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG, denen in früheren Jahren sowohl voll steuerwirksame als auch nur teilweise steuerwirksame Abschreibungen von Anteilen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, sind zunächst mit den nur teilweise steuerwirksamen und erst danach - mit der Folge der vollen Steuerpflicht daraus resultierender Gewinne - mit den voll steuerwirksamen Teilwertabschreibungen zu verrechnen (>BFH vom 19. 8. 2009 - BStBl 2010 II S. 760).
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