Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7. November 2014
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist an mehreren gewerblichen Mitunternehmerschaften beteiligt. In Bezug auf die Beteiligung an einer KG wurde für sie für das Streitjahr 2009 ein Gewinnanteil von 152.784,24 € und ein nach § 34a des Einkommensteuergesetzes (EStG) begünstigter Teilbetrag von 111.545,18 € festgestellt.
Da der Klägerin aus den Beteiligungen an weiteren Mitunternehmerschaften Verluste zugewiesen wurden, wurden im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2009 vom 2. September 2011 per saldo Einkünfte aus Gewerbebetrieb von ./. 82.964 €, ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 17.090 € und ein zu versteuerndes Einkommen von ./. 46.153 € ausgewiesen. Die Einkommensteuer wurde auf 0 € festgesetzt.
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