I. Gesellschafter der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) - eine GmbH & Co. KG - waren im Streitjahr 1982 u. a. S. D. und ihr Sohn P. D. Zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafterin S. D. gehörte u. a. das Grundstück N. Das Unternehmen der Klägerin wurde auf diesem Grundstück betrieben. Seit 1979 ist es in ein Umlegungsverfahren mit dem Ziel einer Betriebsverlagerung und einer Räumung der Betriebsgebäude miteinbezogen, weil der Betrieb mit dem vorhandenen Bebauungsplan nicht im Einklang stand.
Aufgrund eines Erbvertrages aus dem Jahre 1972 sollte P. D. das Grundstück als Vorausvermächtnis erhalten. Es wurde ihm dann aber bereit durch Überlassungsvertrag vom 7. Juli 1982 vorweg unentgeltlich übertragen.
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