An der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), der Z-KG (KG), waren im Streitjahr (1993) als Kommanditisten sowohl die R-GmbH als auch der Beigeladene (K.) beteiligt. Dieser hatte der KG ein Darlehen gewährt, für das er im Wirtschaftsjahr 1992/93 Zinsen in Höhe von 10 222 DM erhielt.
Die KG erzielte im Wirtschaftsjahr 1992/93 einen Verlust in Höhe von 156 219 DM, der --entsprechend Beteiligungsquote des K. (2 v.H.)-- mit 3 124 DM auf K. entfiel.
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