I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist an der A. Grundstücksgesellschaft mbH & Co. (A. KG) als Kommanditist mit einem Kommanditanteil in Höhe von 20 v.H. beteiligt. Im Handelsregister ist er mit einer Kommanditeinlage von 10,1 Mio. DM (1997) bzw. 13,4 Mio. DM (1998) eingetragen. Die Einlage wurde in Höhe von 5,3 Mio. DM eingezahlt.
Mit Vertrag vom 18. September 1995 wurde zwischen dem Kläger und Herrn ... (G) eine GbR gegründet, die als bloße Innengesellschaft den Kommanditanteil des Klägers an der A. KG hält. Der Kläger ist an der GbR mit 95 v.H. und G mit 5 v.H. beteiligt. Dementsprechend hatten von der Einlage in die A. KG der Kläger 5,035 Mio. DM und G 265 000 DM getragen. Ebenfalls entsprechend der Anteile sind die Gesellschafter gemäß § 2 Satz 2 des Vertrags im Innenverhältnis am Gewinn bzw. Verlust der A. KG beteiligt.
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