BFH - Urteil vom 13.04.2017
IV R 25/15
Normen:
FGO § 60 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 24.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2217/12

Notwendige Beiladung der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft

BFH, Urteil vom 13.04.2017 - Aktenzeichen IV R 25/15

DRsp Nr. 2017/9811

Notwendige Beiladung der Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft

Zum Verfahren um die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines Mitunternehmers ist dieser, wenn er nicht selbst Klage erhoben hat, notwendig beizuladen.

Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, so müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sind, zum Verfahren beigeladen werden. Ist streitig, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Sonderbetriebsgewinn eines Mitunternehmers festzustellen ist, so ist dieser Mitunternehmer gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO klagebefugt und für den Fall, dass er nicht selbst Klage erhebt, nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beizuladen.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. März 2015 1 K 2217/12 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

FGO § 60 Abs. 3 S. 1;

Gründe