I. Die Beteiligten streiten über die Aufteilung von Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits.
Geschäftszweck der Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) --KG-- ist die Vermietung eines Kaufhausgrundstücks. Die Gründungskommanditistin hatte das Grundstück zum überwiegenden Teil im Wege eines sog. Teilamortisations-Leasings für die Dauer von 22,5 Jahren gemietet. Sie war den im Schreiben des Bundesministers der Finanzen (BMF) vom 23. Dezember 1991 IV B 2 -S 2170- 115/91 (BStBl I 1992,
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